Verbot des kurdischen Fernsehsenders ROJ ist ein undemokratischer Akt
Meinungs- und Pressefreiheit auch für Kurden! Verbotspolitik muss beendet werden
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (Art 5, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)Laut Verfügung vom 13. Juni, gerichtet an die Verantwortlichen der in Dänemark ansässigen Firmen Mesopotamia Broadcast A/S METV und ROJ TV sowie VIKO in Wuppertal, lässt der Innenminister letztere als „Teilorganisation von ROJ TV“ auflösen. Mesopotamia Broadcast A/S darf sich danach „im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes nicht mehr durch den Fernsehsender ROJ TV A/S betätigen“. Es wird behauptet, die Tätigkeit des Fernsehsenders laufe Strafgesetzen zuwider und richte sich „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“. Zudem wird behauptet, der TV-Sender betätige sich für die in Deutschland seit 1993 verbotene PKK „(heute KONGRA-GEL)“ und sei somit deren „Sprachrohr, um ihre Anhängerschaft in Europa mit Nachrichten zu versorgen.“ Zudem diene die Tätigkeit zur „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der Organisation“. VIKO wiederum sei „Teilorganisation“ von ROJ TV.

Das Verbot wird mit der Behauptung gerechtfertigt, der kurdische Sender beeinträchtige und gefährde „das friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern und verschiedenen Ausländergruppen im Bundesgebiet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung und sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland.“ Weiter wird polemisiert, dass durch die Sendungen „Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange“ hervorgerufen werde und Vereinigungen „innerhalb und außerhalb des Bundesgebietes“ unterstützt würden, die „Anschläge gegen Personen und Sachen veranlassen, befürworten und androhen.“ Laut Verbotsverfügung ist die Bildung von Ersatzorganisationen der TV-Produktionsfirma VIKO verboten; vorhandenes Vermögen zugunsten des Bundes beschlagnahmt und eingezogen. Mit diesem Verbot erweist sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble als der verlängerte Arm und willige Vollstrecker der türkischen Regierung, der schon seit Jahren die kurdischen Medien ein Dorn im Auge sind. Hat sich bislang die dänische Regierung geweigert, dem türkischen Druck auf Entzug der Lizenz von ROJ TV nachzugeben, demonstriert Deutschland erneut, dass es im kurdisch-türkischen Konflikt auf der Seite der Unterdrücker steht. So erinnern einige Passagen der Verfügung an das vom damaligen Innenminister Manfred Kanther (CDU) erlassene Betätigungsverbot der PKK von 1993. Auch damals war die Rede davon, die kurdische Befreiungsbewegung gefährde die Interessen Deutschlands und richte sich gegen die Völkerverständigung. Es folgte Otto Schily (SPD), der im September 2005 mit nahezu der gleichen Begründung die prokurdische Zeitung „Özgür Politika“ und die Nachrichtenagentur MHA verbieten ließ. Nur einen Monat später hob das Bundesverwaltungsgericht dieses Verbot allerdings wieder auf. Nun will sich Bundesinnenminister als antikurdischer Hardliner beweisen. Eine solche Politik trägt dazu bei, die Konflikte zu verschärfen. Die Bundesregierung sollte vielmehr ihren Einfluss geltend machen und sich für friedliche Lösungswege einsetzen.Wir protestieren gegen die anhaltende Verbotspraxis und fordern die Aufhebung des Verbots gegen die kurdischen Medien. Wir rufen alle demokratischen Organisationen und Initiativen auf, sich mit ROJ-TV, der Stimme des kurdischen und des türkischen Volkes, zu solidarisieren. Eine demokratische Gesellschaft verträgt kein Verbot und keine Zensur. Meinung- und Pressefreiheit sind für jede Bürgerin und jeden Bürger unverzichtbar.AZADI e.V. (Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland e.V.)YEK-KOM e.V. (Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland)
Juli 2008