Kriminalisierung der Kurden in Deutschland geht weiterEine Untersuchung der Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland, YEK-KOM, hat verdeutlicht, dass bundesweit MitarbeiterInnen der Verfassungsschutz-Behörden systematisch und mit rechtlich fragwürdigen sowie teilweise offensichtlich rechtswidrigen Methoden kurdische Jugendliche auf eine Zusammenarbeit ansprechen. Sie werden bedrängt, kurdische Organisations- und Vereinsstrukturen sowie Personen auszuspionieren. Der YEK-KOM Vorstand hat deshalb Gespräche mit mehreren Mitgliedsvereinen geführt, in denen ausführlich von vielen derartigen Fällen berichtet worden ist. Danach gehen die Verfassungsschutzbehörden vor allem in Hessen, aber auch NRW, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Bremen und Hamburg oft mit rechtwidrigen Mitteln vor, um Kurdinnen und Kurden gegen ihre eigene Community zu einer „Mitarbeit“ zu bewegen: Kurdische Jugendliche werden beispielsweise zu Hause oder auf der Arbeitsstelle von VS-Personen aufgesucht und in zahlreichen Fällen versprochen, dass sie bei einer Mitarbeit eine zuvor beantragte deutsche Staatsangehörigkeit, Niederlassungserlaubnis oder regelmäßig „große Summen Geld“ erhalten würden. Bei Ablehnung werden dagegen oftmals längere Wartezeiten auf beantragte, existenziell wichtige Dokumente angedroht, eine Ablehnung des beantragten Status oder weitere negative Konsequenzen, wie existenzbedrohende Sanktionen gegen die Angesprochenen oder deren Familien.
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